Die Bezeichnung Gericht geht schon auf das 13. Jahrhundert zurück und sagt soviel aus wie richten, also in der Bedeutung von herrichten oder anrichten. Also das Wort fällt in das Thema speisen. Eine angerichtete beziehungsweise zubereitete Speise besteht normalerweise aus verschiedenen Zutaten. Meist werden diese traditionell nach Rezept gekocht. Außerdem haben fast alle Speisen einen festen Namen. Von dem Wort Gericht haben sich verschiedene Begriffe abgeleitet, so beispielsweise das Wort Hauptgericht. Darunter versteht man den zentralen Bestandteil innerhalb eines mehrgängigen Menüs. Das Hauptgericht ist das Gericht zwischen Vor- und Nachspeise. In Restaurant oder Gaststätten werden sie auch als Stammessen oder Stammgereicht bezeichnet und gehören aufgrund dessen zu den ständig im Angebot habenden Gerichten. Neben dem Tagesgericht oder Stammgericht gibt es auch das persönliche Lieblingsgericht auch Leibgericht genannt. Unter einem Nationalgericht versteht man ein typisches Gericht eines Landes. Oft stehen diese Gerichte für die jeweiligen Einwohner auch als Spitzname. So wie die Deutschen die Italiener oftmals als Spaghettis bezeichnen oder die Britten die Deutschen als Krauts bezeichnen, was vom Sauerkraut kommt. Tellergerichte sind Gerichte die schon portioniert auf dem Teller serviert werden und Schaugerichte sind sehr aufwendig dekorierte Gerichte zur Schau. Diese dienen hauptsächlich einem repräsentativen Zweck.
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